Diskriminierende Leistungsverweigerung in Reinickendorfer Behörde
09.04.2020 Bezirk: Reinickendorf
Einer Klientin der sozialen Wohnungshilfe bittet mit Hilfe einer Beraterin um die Zuweisung einer Notunterkunft für sie und ihre Kinder im Alter von 4 und 8 Jahren. Zu dem Zeitpunkt wohnte die Familie zur inoffiziellen und teuren Untermiete. Wie während des ersten Lockdowns üblich, fragt die Beraterin per Mail an und schickt die nötigen Unterlagen. Nachdem keine Reaktion erfolgt, ruft die Beraterin Mitte April an und teilt mit, dass die Klientin am nächsten Tag persönlich vorstellig werde. Der Mitarbeiter teilt mit, da ihnen die Meldeadresse „bekannt“ sei, würde es für die Klientin keinen Unterkunftsplatz geben. Als die Klientin am nächsten Tag erscheint, wird sie wieder weggeschickt. Ende September wird sie nochmals mit ihrer Bearterin vorstellig und bekommt Wohnraum zugewiesen. Die Übergabe wird vom Sachberbeiter derart kommentiert, dass Grund zur Annahme besteht, dass die Beraterin auf einer internen Liste vermerkt ist.
Quelle: Amaro Foro e.V.