22.01.2020
Bezirk: Reinickendorf
Diskriminierende Leistungsverweigerung in Reinickendorfer Behörde
Einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern, die bis Jahresende in Elternzeit war, wurde vom Jobcenter Reinickendorf im Anschluss nur ein Überbrückungszeitraum von sechs Monaten eingeräumt. Sie war zweieinhalb Jahre lang im Rahmen ihrer Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und hatte dabei monatlich 150 EUR verdient. Nach geltendem EU-Recht ist die Erwerbstätigkeit ab einer Höhe von 100 EUR leistungsbegründend und ein fortwährender Leistungsanspruch hätte bereits nach 12 Monaten eintreten müssen. Es handelt sich demnach um eine diskriminierende Verweigerung von Leistungen seitens des Reinickendorfer Jobcenters. Da die Betroffene eine rumänische Romnija ist, ist von einer antiziganistische Motivation auszugehen.
Quelle: Aufwind e.V.