Antisemitische Bedrohung in Berlin
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.
Es gibt Vorfälle, die nicht lokal zugeordnet werden können, weil sie an bestimmte Adressat*innen gerichtet sind. Wenn beispielsweise ein Projekt, das Antisemitismus dokumentiert, selbst Ziel von antisemitischen Beleidigungen und Bedrohungen wird, dann findet das unabhängig vom tatsächlichen Sitz des Projekts statt. Zählt man alle Vorfälle, die in einem Jahr bei solch einem Projekt anfallen, in den jeweiligen Bezirk mit hinein, gewinnt man den Eindruck, dass eine Region besonders stark von antisemitischen Vorfällen betroffen ist. Um Vorfälle zu dokumentieren, die innerhalb Berlins stattfinden, die aber nicht lokal wirken, haben wir die Kategorie "Berlinweit" eingeführt. Wir erfassen auch Vorfälle als "Berlinweit", bei denen der genau Ortsteil in Berlin unbekannt ist.
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.
Die Familienkasse fordert zur Prüfung des Antrags Unterlagen, die für den Bezug von Kindergeld nicht erforderlich sind. Insbesondere die Forderung nach Schulzeugnissen der minderjährigen Kinder dient nicht der Feststellung eines Leistungsanspruchs, sondern ausschließlich der Überprüfung ihrer Anwesenheit – eine Praxis, die besonders häufig gegenüber Roma-Familien angewandt wird.
Ebenso wird durch die Forderung nach einer Begründung, warum in Rumänien keine Kindergeldleistungen beantragt wurden, ein spezifischer Herkunftsbezug hergestellt, der bei anderen Antragstellenden so nicht gefordert wird. Dies suggeriert ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Anspruchsberechtigung, das strukturell gegen Angehörige der Roma-Community gerichtet ist.
In einer Berliner Geflüchtetenunterkunft wurde von der Leitung eingeräumt, dass es inoffiziell Unterschiede zwischen den Geflüchteten gibt, die sich auch im Bildungsbereich zeigen. Dabei wurde berichttet, dass Sinti und Roma am stärksten benachteiligt werden. Diese Hierarchisierung spiegelt typische Muster des Antiziganismus wider, bei denen Roma systematisch schlechtere Bedingungen erhalten und vom Zugang zu gleichen Ressourcen ausgeschlossen werden.
Auch im Schulsystem berichtete die Leitung von einer sich eine fragwürdige Praxis: Die Platzierung von Schüler*innen in reguläre Klassen scheint nicht allein von ihren Sprachkenntnissen abzuhängen, sondern auch von rassistischen Zuschreibungen. Ein als „weiß gelesenes“ Kind mit schlechten Deutschkenntnissen durfte in eine reguläre Klasse wechseln, während ein Kind aus einer anderen Geflüchtetengruppe mit besseren Sprachkenntnissen weiterhin in der Willkommensklasse bleiben musste. Dies deutet darauf hin, dass nicht allein objektive Kriterien entscheiden, sondern diskriminierende Vorannahmen darüber, welche Schülerinnen als „integrationsfähig“ gelten.
Eine betroffene Person berichtete in Beratungsterminen von anti-Schwarzen rassistischen Benachteiligungen bei der Wohnungssuche.
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.
Kurz nach 14 Uhr in der Buslinie M29 stieß eine Frau fortlaufend wirre rassistische Beleidigungen aus. Dabei wirkte sie auf andere Fahrgäste bedrohlich. Eine Fahrgästin bekam den Vorfall zwischen den Haltestellen Charlottenstraße in Kreuzberg und U-Bahnhof Wittenbergplatz in Schöneberg mit.
Es fand eine antiziganistische strukturelle Benachteiligung im Bereich der Leistungsverweigerung statt. Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.