Antisemitische E-Mail
Eine internationale Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Berlin erhielt eine E-Mail, welche antisemitische Äußerungen und eine antisemitisch begründete Gewaltandrohung gegen deutsche Regierungsvertreter*innen enthielt.
Es gibt Vorfälle, die nicht lokal zugeordnet werden können, weil sie an bestimmte Adressat*innen gerichtet sind. Wenn beispielsweise ein Projekt, das Antisemitismus dokumentiert, selbst Ziel von antisemitischen Beleidigungen und Bedrohungen wird, dann findet das unabhängig vom tatsächlichen Sitz des Projekts statt. Zählt man alle Vorfälle, die in einem Jahr bei solch einem Projekt anfallen, in den jeweiligen Bezirk mit hinein, gewinnt man den Eindruck, dass eine Region besonders stark von antisemitischen Vorfällen betroffen ist. Um Vorfälle zu dokumentieren, die innerhalb Berlins stattfinden, die aber nicht lokal wirken, haben wir die Kategorie "Berlinweit" eingeführt. Wir erfassen auch Vorfälle als "Berlinweit", bei denen der genau Ortsteil in Berlin unbekannt ist.
Eine internationale Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Berlin erhielt eine E-Mail, welche antisemitische Äußerungen und eine antisemitisch begründete Gewaltandrohung gegen deutsche Regierungsvertreter*innen enthielt.
In Berlin beleidigte ein Personenbeförderer zwei Männer, die sich in seinem Auto küssten. Zunächst verweigerte er die Weiterfahrt und drohte: "Ihr macht das nicht im Auto bei mir." Dann nannte er sie "Schwuchtel". Der eine der Männer hatte seinen Partner zuvor am Flughafen abgeholt, sie wollten zurück nach Hause.
Anfang April erhielt ein Berliner Polizist an seine Privatanschrift einen Brief mit einer echten 9-Millimeter-Patrone. Darin hießt es, er wäre ein "Kollegenschwein", dem nun "Konsequenzen" drohten, sollte er nicht schweigen. Der Betroffene hatte seit vielen Jahren auf Missstände in der Polizei Berlin öffentlich hingewiesen, bspw. rassistische und sexistische Diskriminierungen und extrem rechte Aussagen einzelner Beamtinnen*Beamten. Er engagierte sich in der Initiative "Better Police". Bereits vor diesem Ereignis war der Mann online bedroht worden und sah sich mit zahlreichen internen Ermittlungsverfahren gegen ihn überzogen.
Gegen einen schwulen Berliner kommentierten zahlreiche Nutzende eines sozialen Mediums seinen angekündigten Auftritt in einer Kindersendung mit schwulenfeindlichen Hassbotschaften. Er berichtete, dass dies für seine mentale Gesundheit herausfordernd gewesen sei, es sei nicht leicht gewesen. Der Fernsehsender NDR sperrte die Kommentarfunktionen und distanzierte sich von den Hassbotschaften.
An den Briefkasten einer Person, die eine Israelfahne auf dem Balkon und den Schriftzug „Chanukka Samech“ im Fenster hatte, wurden zwei antisemitische Aufkleber entdeckt
Ein fundamentalistischer Medienaktivist veröffentlichte ein Video über eine Journalistin der Berliner Zeitung, in dem er sie sexualisierte. In dem Video beleidigte er sie mehrfach mit dem Wort "Hure" in arabischer Sprache. Er machte in dem Video ihre Stimme abwertend nach mit kindlichem Tonfall. Er zeigte Ausschnitte von einem Video einer früheren pro-palästinensischen Demonstration, bei dem die Journalistin von Teilnehmenden bedrängt worden war. Die Journalistin wurde somit antifeministisch bedroht, weil sie unter organisiertem Vorgehen kulturkämpferisch aufgrund ihrer gesellschaftlichen Rolle als Publizistin adressiert wurde.
Eine Person in Berlin wurde auf dem Wohnungsmarkt im bestehenden Wohnverhältnis strukturell diskriminiert. Es handelte sich um eine rassistische Diskriminierung. Zusätzlich kam es zu einer beleidigenden Aussage.
In einer Rede im Bundestag äußert sich ein Abgeordneter massiv antiziganistisch, nutzt die rassistische Fremdbezeichnung, diffamiert die Arbeit gegen Antiziganismus. Selbst nach Rufen von Mitgliedern anderer Parteien, es seien Überlebende aus der Community auf der Tribüne und er möge die menschenverachtenden Aussagen stoppen, hört er nicht auf.
Eine zivilgesellschaftliche Organisation erhielt über ihre Website eine Nachricht mit rechtsextremen Symboliken und antisemitischen Zuschreibungen.
Eine Person in Berlin wurde auf dem Wohnungsmarkt im bestehenden Wohnverhältnis strukturell diskriminiert. Es handelte sich um eine rassistische Diskriminierung.
Es fand eine antiziganistische Diskriminerung im Bereich der Verweigerung von existenzsicherenden Leistungen statt. Die selektive und unverhältnismäßige Anforderung von Nachweisen stellt somit eine diskriminierende Praxis dar, die in das Muster antiziganistischen Rassismus fällt. Sie erschwert Roma-Familien den Zugang zu sozialen Leistungen und setzt sie unter Generalverdacht, anstatt eine faire und gleichberechtigte Antragsprüfung zu gewährleisten. Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.
Es fand eine antiziganistische Diskriminerung im Bereich der Verweigerung von existenzsicherenden Leistungen statt. Die selektive und unverhältnismäßige Anforderung von Nachweisen stellt eine diskriminierende Praxis dar, die in das Muster antiziganistischen Rassismus fällt. Sie erschwert Roma-Familien den Zugang zu sozialen Leistungen und setzt sie unter Generalverdacht, anstatt eine faire und gleichberechtigte Antragsprüfung zu gewährleisten. Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.
Zwei nichtbinäre Personen in Berlin erhielten eine beleidigende E-Mail und transfeindlich motivierte Kündigung eines Arbeitsauftrages.
Eine Person erlebte eine Anti-Schwarz-Rassistische Diskriminierung bei der Arbeit. Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.
Eine Person erlebte aufgrund von Behindertenfeindlichkeit eine strukturelle Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Informationen werden zum Schutz des Betroffenen nicht veröffentlicht.
Ein Betroffener erlebte eine strukturelle Diskriminierung aufgrund von Behinderung im Gesundheitswesen. Weitere Informationen werden zum Schutz des Betroffenen nicht veröffentlicht.
Eine Person erlebte eine Anti-Schwarz-Rassistische Diskriminierung bei der Arbeit . Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht.
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.
Es ereignete sich ein antisemitischer Vorfall.