Behindertenfeindliche Behandlung bei Prozess in Schöneberg-Süd
Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung drückte die zuständige Richterin wiederholt ihre Verärgerung und ihren Vorwurf darüber aus, dass die Person, mit einer vollständigen Sehbehinderung, nicht zur Verhandlung erschienen war. Die Verfahrensgegner*in hatte das Gericht über ihre Blindheit informiert und darum gebeten, ihr die Klageschrift und die Terminbestimmung in einer für sie wahrnehmbaren, barrierefreien Form zuzusenden. Die Richterin betonte mehrfach, wie umständlich und arbeitsintensiv dies sei. Wie berichtet wurde, soll die Richterin gesagt haben: "sie hätte ihr die drei Seiten Antrag auch vorgelesen, wobei sie eigentlich auch nicht die Vorlesetante sei".