Behindertenfeindliche Diskriminierung in Britz
Einer Person wurde im Britzer Garten erst der Eintritt verwehrt, da sie für ihren E-Rollstuhl eine Sondergenehmigung hätte beantragen müssen. Der zuständige Mitarbeiter bestand darauf, die betroffene Person ohne Genehmigung nicht in den Park zu lassen, obwohl es sich bei dem E-Roller um ein zugelassenes Hilfsmittel handelt. Nach weiteren Diskussionen und einem Anruf bei dem Vorgesetzten wurde die Person eingelassen. Der betroffenen Person wurde jedoch noch das Formular zur Sondergenehmigung ausgehändigt.