Antimuslimisch-rassistische Diskriminierung bei der Fahrkartenkontrolle und der Bundespolizei
Bei einer Fahrkartenkontrolle in der S-Bahn kurz vor dem Hauptbahnhof wurde eine Kopftuch tragende Studentin aufgefordert, ihren Personalausweis vorzuzeigen, obwohl sie ein gültiges Semesterticket vorgezeigt hatte. Die Betroffene fragte daraufhin die Kontrolleure, warum eine andere, 'deutscher' aussehende Studentin neben ihr nicht nach dem Personalausweis gefragt worden war. Als die Betroffene die Dienstnummer des Kontrolleurs verlangte, um sich über ihn zu beschweren, wurde er laut. Seine beiden Kolleginnen kamen sofort dazu. Als die S-Bahn am Hauptbahnhof hielt, schrien sie die Betroffene an und forderten sie auf, auszusteigen. Dabei wurde die Betroffene vom Kontrolleur unsanft am Arm geschubst. Als sie sagte, er solle sie nicht anfassen, stritt er es ab, sie geschubst zu haben. Die beiden Kontrolleurinnen wollten am Bahnsteig erneut Semesterticket und Personalausweis sehen. Als die Betroffene sich weigerte und sagte, sie gehe jetzt zur Bundespolizei im Bahnhof, begleiteten die drei, sie umringend. Dort angekommen, erzählte eine der Kontrolleurinnen, dass die Betroffene sich geweigert habe, ihr Semesterticket aus der Hülle herauszuholen und, dass sie nur mit der altbekannten Diskriminierungsopferrolle Aufmerksamkeit haben wolle. Als die Betroffene dem Bahnpolizeibeamten ihre Version erzählte und sagte, dass sie eine Anzeige aufgeben wolle, weil sie geschubst worden sei, entgegnete dieser einschüchternd, da komme sowieso nichts dabei rum. Sie könnten die Anzeige gerne aufnehmen, aber wenn das angebliche Schubsen auf der Videoaufnahme nicht zu sehen sei, bekomme sie eine fette Strafanzeige wegen Falschaussage.