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24.11.2016   Bezirk: Mitte

Hassparolen im ehrenwerten Haus


Am 24. November hielt das Abgeordnetenhaus seine erste reguläre Sitzung der neuen 18. Legislaturperiode ab. Zunächst begann alles routinemäßig gesittet und friedlich. Vier Stunden später brachte die"Alternative für Deutschland" (AfD) einen Antrag zur Verurteilung politischer Gewalt ein. Darin bekundeten die AfD-Abgeordneten einen fundamentalen Sinneswandel gegenüber ihren Wahlkampfparolen: "Der Respekt vor dem Andersdenkenden ist ein unverzichtbares Merkmal der politischen Willensbildung in einer Demokratie." Daraufhin warf der Abgeordnete Hakan Tas (Die Linken) der AfD vor, sie würden "Hassparolen" verbreiten und "den Rassismus in Deutschland" wieder salonfähig machen. Angesichts dieser Unterstellungen besann man sich auch bei der 24-köpfigen AfD-Fraktion auf den Stil der politischen Auseinandersetzung im letzten Wahlkampf und warf Hakan Tas vor, er sei ein (islamistischer) "Hassprediger". Gegen den von der AfD platzierten Antrag als solchen hatten die anderen Parteien keinen Einwand. CDU und FDP brachten dennoch "Ersetzungsanträge" ein, was den AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß zu der Bemerkung veranlasste, die Parteien hätten den Text zwar wohl für gut befunden, er dürfe aber offenbar nicht von der AfD kommen, berichtete die "Morgenpost".Anschließend brachte die AfD-Fraktion einen Antrag zum Verbot der (muslimischen bzw. islamistischen) Vollverschleierung ein. Zur Begründung nannte der AfD-Abgeordnete Dr. habil. Gottfried Curio die betreffenden Muslima einen "schwarzen Sack, ein Sack, der spricht". Außerdem beschwor der Physiker und Mathematikus die Gefahr des Terrorismus: Man wisse nicht, wer sich unter einem solche Gewand verberge: "Eine Frau, ein Mann, mit oder ohne Sprengstoffgürtel?" Die thematisch identischen Anträge von AfD und CDU offenbarten "ein Abgrenzungsproblem" der Union gegenüber den Rechtspopulisten, wie der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) konstatierte. Außerdem kritisierte er, der AfD-Antrag sei verfassungswidrig, rassistisch, intolerant und befeuere religiösen Fanatismus. Die Parlamentarierin Ülker Radziwill (SPD) wies darauf hin, dass ein Verbot gleich gegen mehrere Grundrechte verstoße, unter anderem das der freien Religionsausübung: „Die AfD verbreitet auf Kosten einer winzigen Gruppe ihr menschenverachtendes Gedankengut“, stellte sie fest.

Quelle: Berliner Zeitung, Morgenpost, AGH-Drucksachen
 
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