06.02.2017
Bezirk: Mitte
Sozialchauvinistische Verweigerung von Dienstleistungen
Einem wohnungslosen Mann aus Rumänien wurde die Kontoerröfnung verweigert. Die Spaarkassenfiliale in der Müllerstraße verweigerte die Kontoeröffnung obwohl es eine gesetzliche Verpflichtung (Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie - 2014/92/EU) gibt, die jedem Verbraucher unabhängig der sozialen Stellung einschließlich für Personen ohne Wohnsitz ein Girokonto auf Guthabenbasis zugesteht. Dabei erhielt er keine schriftliche Begründung
Quelle: Mitarbeiter Charitas