Missachtung der Privatsphäre in der Unterkunft für Geflüchtete in Tegel
In der Unterkunft für Geflüchtete auf dem Gelände des ehemaligen Tegeler Flughafens wurde das Recht der Bewohnenden auf Privatsphäre wiederholt missachtet. Mitarbeitende wurden angewiesen, dreimal am Tag durch die Zelte zu gehen und abzuhaken, welche Bewohnenden anwesend waren, obwohl durch ein elektronisches System ohnehin die An- und Abwesenheit überwacht wurde. Bei dieser Prozedur schlugen Mitarbeitende laut gegen die Trennwände und rissen unvermittelt Vorhänge auf. Die ohnehin in der Massenunterbringung stark eingeschränkte Privatsphäre wurde so völlig zunichte gemacht. Diese Prozedur wurde sowohl von Bewohnenden als auch Mitarbeitenden vielfach degradierend kritisiert. Die Anweisung, diese Bettenlisten zu führen, blieb allerdings bestehen. Die beschriebenen Maßnahmen zur Kontrolle der Anwesenheit in der Geflüchtetenunterkunft können als strukturelle Benachteiligung gewertet werden, da sie systematisch das Recht auf Privatsphäre der Bewohnenden verletzen und eine entwürdigende Kontrolle darstellen.