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30.09.2025   Bezirk: Berlinweit

Behindertenfeindliche Diskriminierung in Berlin


Der Gutachter einer technischen Prüforganisation machte einem Berliner im September 2025 Auflagen für die Nutzung seines Motorrads, die sich durch dessen Behinderung nicht erklären ließen und nicht näher begründet wurden. Ihm wurde eine dringliche Empfehlung ausgesprochen zum Verhalten bei der Fahrt mit Beifahrern, obwohl dies weder Teil der Motorradausbildung ist noch bei nicht behinderten Menschen geprüft wird. Darüber hinaus hatte der Prüfer die Fahrt mit Beifahrern gar nicht begutachtet, sondern seine Empfehlung anlasslos ausgesprochen.

Quelle: Koordinierung der Berliner Register
 
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