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17.11.2016   Bezirk: Mitte

Zu Gespräch bei der Ausländerbehörde


Am Friedrich-Krause-Ufer Nr. 24 in Berlin-Moabit befindet sich das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) - Ausländerbehörde Abteilung IV". Dort sprach am 17. November 2016 ein russisches Ehepaar vor, um eine "Duldung" zu erbitten. Eigentlich sollte man erwarten, dass die Mitarbeiter einer "Ausländerbehörde" im Umgang mit Ausländern irgendwie geschult sind, dem ist nicht so. Über Erfahrungen des Ehepaares im Umgang mit dieser Behörde berichtete "Inssan e.V.". Nach dem Eindruck der Betroffenen ein Fall von niedrigschwelligem Institutionellem Rassismus: "Bei Beantragung einer neuen Duldung in der Ausländerbehörde antwortet eine im Raum anwesende Kollegin der Sachbearbeiterin auf die Frage mit welchen Konsequenzen zu rechnen sei, wenn die geforderte Auflage (Beantragung eines Reisedokumentes bei der Botschaft) nicht erfüllt wird: 'Dann wird er zwangsvorgeführt.' Die muslimische Ehefrau des russischstämmigen Mannes (ebenfalls muslimisch) fragt weiter, was das heißen soll — zwangsvorgeführt. Daraufhin murmelt die Mitarbeiterin so etwas wie: 'Ja, mit der Polizei eben.' Die Ehefrau versteht noch immer nicht, was damit gemeint sein soll und fragt weiter, ob er dann etwa mit der Polizei zur Botschaft katapultiert werde, oder ob er dann ins Gefängnis müsse, oder wohin er sonst zwangsvorgeführt werden würde. Das verneint die Mitarbeiterin und antwortet verärgert, dass es in Deutschland schließlich Gesetze gebe, an die sich jeder zu halten habe. Die deutsche Ehefrau hätte ja schließlich auch die Pflicht einen Personalausweis bei sich zu führen 17.11.16 Berlin-Wedding (Friedrich-Krause-Ufer) Religion, ethnische Herkunft Kopftuch, Bart Güter und Dienstleistungen (Ämter: Aus länderbehörde) 27-50 m,w keine und sich gegebenenfalls auszuweisen. Die Ehefrau wendet ein, dass sie einfach nur wissen wolle, was passiert, wenn ihr Mann nicht bis zum Ablauf der Frist zur Botschaft geht. Nach langem hin und her antwortet die Mitarbeiterin einmal: 'Dann wird ihm ein Bußgeld verhängt.' und schließlich so etwas wie, die Frau könne sich schließlich selbst schlau machen, welches Bußgeld etc. verhängt werden würde. Daraufhin gibt die Ehefrau auf und das Ehepaar verlässt irritiert das Büro."

Quelle: Inssan e. V.
 
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