18.07.2016
Bezirk: Steglitz-Zehlendorf
Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft im Jobcenter in Steglitz
In Steglitz wurde einer Frau aus Rumänien die Antragsannahme am Schalter des Jobcenters verweigert, da sie nicht ausreichende Deutschkenntnisse hat, obwohl gemäß §20 Abs. 3 SGB X die Antragsannahme nicht verweigert werden darf. Die Frau wurde schriftlich aufgefordert, mit einem Sprachmittler wieder zu kommen, um den Antrag am Schalter abzugeben.
Quelle: Betroffene Person