Gesundheitsgefährdung durch ungerechtfertigte Verzögerung der ALG-II-Zahlung
Ein Geflüchteter hatte einen vorläufigen Bescheid über die Verlängerung seines Aufenthaltes von der Ausländerbehörde ("Landesamt für Einwanderung") erhalten, mit Unterstützung durch eine Bürger*inneninitiative diesen Aufenthaltsbescheid zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen sachgerecht eingereicht und einen Antrag auf Verlängerung von ALG II beim Jobcenter Spandau gestellt. Der vorläufige Bescheid der Ausländerbehörde wurde jedoch zunächst nicht anerkannt und die Zahlungen wurden eingestellt. Der Mann ist chronisch krank und muss regelmäßig essen. Während der vier Wochen bis zur Fortsetzung der ALG-II-Zahlungen war der Mann gesundheitlich stark gefährdet, da er nicht mehr ausreichend Lebensmittel zur Verfügung hatte.
(Das Datum wurde anonymisiert)