29.05.2024
Bezirk: Neukölln
Behindertenfeindliche Diskriminierung in Britz
Einer Person wurde im Britzer Garten erst der Eintritt verwehrt, da sie für ihren E-Rollstuhl eine Sondergenehmigung hätte beantragen müssen. Der zuständige Mitarbeiter bestand darauf, die betroffene Person ohne Genehmigung nicht in den Park zu lassen, obwohl es sich bei dem E-Roller um ein zugelassenes Hilfsmittel handelt. Nach weiteren Diskussionen und einem Anruf bei dem Vorgesetzten wurde die Person eingelassen. Der betroffenen Person wurde jedoch noch das Formular zur Sondergenehmigung ausgehändigt.
Quelle: Tagesspiegel vom 29.05.2024