Mutter mit vier Kindern wurde durch Jobcenter obdachlos
Eine berufstätige Mutter in Elternzeit mit vier Kindern (das jüngste 11 Monate alt) bezieht Leistungen durch das Jobcenter. Im August erhielt die Frau eine Kindergeldnachzahlung im vierstelligen Bereich und die Zahlungen durch das Jobcenter praktisch eingestellt, lediglich ein Anteil der Wohnkosten übernommen. Begründet wurde es damit, daß die Frau mit ihrem Einkommen die anteiligen KdU-Kosten der Unterkunft selbst bezahlen kann. Allerdings verfügte die Frau zu keinem Zeitpunkt über die nötigen finanziellen Mittel. Die Nachzahlung der Familienkasse verwendete sie zweckgebunden für Kleidung, Windeln und Versorgung der Kinder und zur Begleichung von aufgelaufenen Schulden, weil das Geld vorher fehlte. Die unvollständige Zahlung der KdU führte schließlich am heutigen Tag zum Rauswurf der Familie aus der Notunterkunft. Notunterkünfte erkennen keine anteiligen Zahlungskosten teils durch Kostenübernahmen des Amtes und Eigenleistungen an, schon weil die Tagessätze zu hoch sind. Der Rauswurf aus der Notunterkunft wurde vom Jobcenter billigend in Kauf genommen, obwohl grundsätzlich einem Verlust der Unterkunft entgegen gewirkt werden sollte. Ein Anwalt wurde eingeschaltet und die Soziale Wohnhilfe um Kostenübernahme gebeten. Sollte dies keinen Erfolg haben, ist die Familie gezwungen, wieder nach Rumänien zurückzukehren. Nachtrag: Das Jobcenter mußte die Kosten ab Januar 2019 in voller Höhe übernehmen, allerdings war der Verlust der Unterkunft da schon eingetreten, so dass die Mutter mit ihren Kindern auf der Straße landete. Sie konnte nur mit Mühe vorübergehend bei Bekannten unterkommen.