22.09.2020
Bezirk: Lichtenberg
Antimuslimische Diskriminierung im Schulkontext
Einer Lehramtsanwärterin mit Kopftuch wurde mitgeteilt, dass sie trotz Bedarf und Qualifikation nicht eingestellt werden könne, weil das Berliner Neutralitätsgesetz die Einstellung von Menschen mit Kopftuch untersage.
Quelle: INSSAN