Elterngeldstelle Neukölln lehnte Antrag unrechtmäßig ab
Ein nicht verheiratetes Paar rumänischer Herkuft stellte bei der Elterngeldstelle Neukölln einen Antrag auf Elterngeld. Der Antrag wurde unrechtmäßig abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass für die Frau kein Freizügigkeitsrecht nachgewiesen werden konnte. Diese Tatsache war für die Entscheidung des Antrags irrelevant, da der Partner der Frau und Vater des Kindes seine Arbeitnehmerfreizügigkeit bereits belegt hatte. Die Entscheidung der Elterngeldstelle wird vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich, in denen besonders Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien immer wieder unterstellt wird, nur zur Erschleichung von Sozialleistungen nach Deutschland zu kommen. Personen, die als Roma wahrgenommen werden, machen häufig die Erfahrung, dass ihnen behördliche Leistungen versagt werden.