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15.01.2016   Bezirk: Neukölln

Nicht existierendes Dokument bei Antragstellung gefordert


Eine rumänische Familie beantragte einen Wohnberichtigungsschein im Bezirksamt Neukölln. Bei der Antragstellung wurde die Familie aufgefordert, einen "Nachweis über den nur vorübergehenden berechtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland" (Freizügigkeitsbescheinigung) einzureichen, obwohl seit 2013 diese Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger*innen abgeschafft worden ist. Rumänische und bulgarische Unionsbürger*innen machen in Berlin immer wieder die Erfahrung, dass von behördlicher Seite ihre Aufenthaltsberechtigung in Frage gestellt wird. Das ist nur vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich, in denen besonders Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien immer wieder unterstellt wird, nur zur Erschleichung von Sozialleistungen nach Deutschland zu kommen.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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