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25.05.2018   Bezirk: Lichtenberg

Antiziganistische Diskriminierung im Jobcenter


Der Antrag eines Mannes rumänischer Herkunft auf Leistungen nach SGB II wurde nicht entgegengenommen, mit der Begründung, dass er keine ausreichenden Deutschkenntnisse habe. Dabei wurde ihm keine schriftliche Begründung gegeben.

Quelle: Amaro Foro
 
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