25.05.2018
Bezirk: Lichtenberg
Antiziganistische Diskriminierung im Jobcenter
Der Antrag eines Mannes rumänischer Herkunft auf Leistungen nach SGB II wurde nicht entgegengenommen, mit der Begründung, dass er keine ausreichenden Deutschkenntnisse habe. Dabei wurde ihm keine schriftliche Begründung gegeben.
Quelle: Amaro Foro