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15.05.2024   Bezirk: Berlinweit

Behindertenfeindliche Diskriminierung im Bus


Ein Hamburger Mann wurde in einem Berliner Bus von Kontrolleuren wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Er berichtete einer Zeitung, dass er sein 24-Stunden-Ticket aus der BVG-App nicht habe zügig vorzeigen können. Als er den Kontrolleur um Hilfe bei der App-Bedienung bat, sei er angeschrien und zurechtgewiesen worden. Der Hamburger Mann konnte schließlich seinen gültigen Fahrschein vorzeigen. Dennoch wurde ihm ein Bußgeld auferlegt, denn die maximale Kontrollzeit von zehn Sekunden sei überschritten worden. Der Kontrolleur teilte der BVG sogar mit, der Mann habe gar kein Ticket gezeigt. Die BVG gab der Beschwerde des Mannes nicht statt. Erst die Nachfrage einer Journalistin bei der BVG ergab, dass die Zehn-Sekunden-Regel gar nicht existiere. (Das tatsächliche Datum des Vorfalls ist nicht bekannt.)

Quelle: Tagesspiegel Checkpoint 06.06.24
Begriffserklärungen: Behindertenfeindlichkeit
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