Zum Hauptbereich springen Zum Hauptmenü springen
Logo: Leichte Sprache, von: Inclusion Europe Logo: DGS Deutsche Gebärdensprache
13.03.2019   Bezirk: Mitte

Antiziganistische Leistungsverweigerung


Ein Mann bulgarischer Herkunft geht zur Sozialen Wohnhilfe, um eine Zuweisung für sich und seine Lebenspartnerin und Mutter seiner Kinder zu bekommen. Da er das Verhalten der Sachbearbeiterin als abwertend empfindet, schaltet er telefonisch einen Sozialberater zu, der der Mitarbeiterin die Situation erklärt. Daraufhin fragt sie, wie viele Stunden der Mann arbeite und warum die Frau nicht arbeite. Als der Sozialberater erklärt, dass die Familie keine Kitaplätze für die beiden Kinder habe und die Frau deshalb nicht arbeiten könne, antwortet die Mitarbeiterin, dass der Mann ja nur geringfügig beschäftigt sei und sich daher um die Kinder kümmern könne, so dass die Frau doch auch arbeiten könnte und will deswegen die Leistung verweigern, obwohl die Arbeitszeiten der Beschäftigung des Mannes eine ausreichende Betreuung ohne Kita auch nicht zulassen.

Quelle: Amaro Foro e.V.
 
Zurück zu Hauptbereich springen Zurück zu Hauptmenü springen