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18.05.2026   Bezirk: Tempelhof-Schöneberg

Transfeindliche strukturelle Benachteiligung durch das Jugendamt


Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes spricht die Betroffene trotz erfolgter Namensänderung und Hinweis auf den weiblichen Personenstand weiterhin konsequent mit männlichen Namen an. Auch im Schriftverkehr wird fortlaufend die Bezeichnung „der Vater“ verwendet.

Gegenüber der Ehefrau der Betroffenen äußert die Mitarbeiterin zudem, die Betroffene sei objektiv weiterhin ein Mann, obwohl eine weibliche Geschlechtsidentität, entsprechende gender Präsentation sowie eine laufende medizinische Transition vorliegt.

Die Transidentität der Betroffenen wird nicht anerkannt und teilweise auch schriftlich im Zusammenhang mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung erwähnt. Im Gespräch wird die Betroffene zudem aufgrund ihrer Transidentität gegenüber der Ehefrau als potenziell gefährlicher Mann bezeichnet, ohne nachvollziehbare fachliche Grundlage.

Quelle: Register Tempelhof-Schöneberg
Begriffserklärungen: Transfeindlichkeit
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