23.05.2018
Bezirk: Treptow-Köpenick
Antiziganistisch motivierte Leistungsverweigerung
Einem Arbeitnehmer bulgarischer Herkunft wurde die Annahme des Antrags auf Leistungen nach SGB II verweigert mit der Begründung, dass er keine ausreichenden Deutschkenntnisse habe. Dabei wurde ihm keine schriftliche Begründung ausgehändigt.
Quelle: Amaro Foro