15.10.2019
Bezirk: Spandau
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Bei einem Telefonat eines Wohnungsinteressenten mit einer großen Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin wurde sein Wunsch, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, mit der Begründung abgelehnt, mit Personen mit geringen oder nicht vorhandenen Deutschkenntnissen keinen Mietvertrag abschließen zu können, da die Kommunikation nicht gewährleistet sei, obwohl dem Wohnungssuchenden ein Sprachmittler zur Verfügung stand. (Das Datum wurde anonymisiert.)
Quelle: Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben GIZ gGmbH