Neuköllner Bundesagentur für Arbeit verweigerte unrechtmäßig Antragsannahme
Einer Arbeitnehmerin rumänischer Herkunft beantragte eine Negativbescheinigung über Leistungen nach SGB III in der Agentur für Arbeit. Die Abgabe des Antrages für die benötigte Bescheinigung wurde der unrechtmäßig Arbeitnehmerin verweigert. Die Entscheidung wurde mündlich mit fehlenden Sprachkenntnissen der Arbeitnehmerin begründet. Eine schriftliche Begründung erhielt sie nicht. Das Handeln der Agentur für Arbeit wird vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich. In diesen wird besonders Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien immer wieder unterstellt, nur zur Erschleichung von Sozialleistungen nach Deutschland zu kommen. Personen, die als Roma wahrgenommen werden, machen häufig die Erfahrung, dass ihnen behördliche Leistungen versagt werden.