09.03.2015
Bezirk: Reinickendorf
Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen Kopftuch
Eine Frau möchte nach Rückkehr aus dem Mutterschutz ihre Arbeit in der Abfertigung am Flughafen Tegel wieder aufnehmen, inzwischen trägt sie ein Kopftuch. Ihr Chef teilt ihr jedoch in einem Gespräch mit, dass sie mit Kopftuch nicht in der Abfertigung arbeiten dürfe. Die Frau fordert daraufhin schriftlich ein, dass sie mit Kopftuch ihre Arbeit wieder aufnehmen kann und bittet um eine Stellungnahme. Zum weiteren Fortgang liegen bisher keine Informationen vor.
Quelle: Wahlkreisbüro Hakan Taş