01.02.2026
Bezirk: Lichtenberg
Eingeritztes Hakenkreuz in Lichtenberg-Nord
In der Atzpodienstraße wurde ein in eine Fensterbank geritztes Hakenkreuz gemeldet.
Das Verwenden von Hakenkreuzen ist in Deutschland gemäß § 86a StGB grundsätzlich strafbar. Das öffentliche Zeigen, Verbreiten oder Verwenden auf Kleidung, Flaggen oder im Internet wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet. Ausnahmen gelten nur für Kunst, Forschung, Lehre und die staatsbürgerliche Aufklärung.
Quelle: Lichtenberger Register, Bürger*in
Begriffserklärungen:
Hakenkreuz
,
Verherrlichung und Verharmlosung des Nationalsozialismus