Extrem rechter Überfall am S-Bahnhof Karlshorst
Am Mittag des 9. Mai 2026 lockte eine Gruppe von fünf Jugendlichen und jungen Männern (im Alter von 14 bis 21 Jahren) aus der extrem rechten Szene einen 31-jährigen Mann am S-Bahnhof Karlshorst in eine Falle. Die Täter hatten sich zuvor über den Messengerdienst Snapchat als ein 14-jähriges Mädchen ausgegeben, um Kontakt zu dem aus ihrer Sicht pädophilen Mann aufzunehmen und ihn unter einem Vorwand dorthin zu bestellen.
Am S-Bahnhof griffen die Täter den Mann gemeinschaftlich an, raubten ihn aus und prügelten ihn bis zur Bewusstlosigkeit. Die Angreifer waren teilweise vermummt, führten ein Springmesser sowie eine Schreckschusspistole mit sich und trugen Kleidung mit NS-Symbolik (u.a. T-Shirts mit „SS“-Symbolen). Sie flüchteten vom Tatort und ließen das Opfer mit schweren Verletzungen zurück. Passanten alarmierten die Polizei; der Mann musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Auf der Flucht bedrohte ein 21-jähriger Tatverdächtiger zudem einen Zeugen, der ihn verfolgte, mit der Schreckschusspistole.
Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Pädophilie wurde und wird von der extremen Rechten gezielt als emotionales Vehikel instrumentalisiert, um Feindbilder zu konstruieren, demokratische Strukturen zu untergraben und queerfeindliche, rassistische sowie antisemitische Hetze gesellschaftsfähig zu machen. Dieses propagandistische Vorgehen zieht sich historisch wie ein roter Faden seit der Terrorherrschaft der NSDAP bis hin zu heutigen Neonazigruppierungen durch.
Am 2. Juli 2026 vollstreckten rund 60 Einsatzkräfte der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt sieben Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Köpenick), Brandenburg (Ludwigsfelde) und Mecklenburg-Vorpommern (Usedom). Dabei wurden umfangreiche Beweismittel wie die mutmaßliche Tatbeute, Handys, Waffen, Tatkleidung sowie NS-Aufkleber und Hakenkreuz-Anstecknadeln beschlagnahmt.
Der einschlägig vorbestrafte 21-jährige Haupttäter wurde festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Ermittlungen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Raub und Bedrohung dauern an.