15.11.2016
Bezirk: Treptow-Köpenick
Antiziganistischer motivierter Verstoß beim Jobcenter TK (2)
Einer Familie aus Rumänien wurde der Antrag auf Leistungen nach SGB II zurück geschickt, mit der Begründung, dass einige Unterlagen fehlen. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen SGB X, § 20 Abs. 3, wonach die Antragsannahme von inkompletten Anträgen nicht verweigert werden darf. Das ist wiederum eine systematische diskriminierende behördliche Praxis die massenhaft gegen Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die als Roma wahrgenommen werden, stattfindet.
Quelle: Amaroforo e.V.