28.03.2023
Bezirk: Berlinweit
LGBTIQ*-feindliche Benachteiligung bei der BVG
Ein Mitglied des Aufsichtsrats der BVG strengte arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen eine schwule Führungskraft an, dem sexuelle Belästigung auf einer Firmenfeier unterstellt und der dann auf Vorschlag einer Anwaltskanzlei abgemahnt wurde. Nach Abschluss der Maßnahmen reichte dies dem Aufsichtsrat jedoch nicht und es wurden schärfere Maßnahmen gefordert. Es wurde so wahrgenommen, dass die schärferen Maßnahmen des Aufsichtsrats schwulenfeindlich motiviert gewesen sein könnten.
Quelle: Süddeutsche Zeitung 29.03.23