28.11.2018
Bezirk: Friedrichshain-Kreuzberg
Antiziganistische Unterstellung durch Leistungsstelle
Eine Sozialberaterin wurde aufgefordert, in der Erklärung über die Einkommensverhältnisse anzugeben, dass die Familie „illegale“ Einkommensquellen habe, nachdem die Sachbearbeiterin durch Gegenrechnung der Angaben zu Einkommen und Ausgaben zu diesem Schluss gekommen war. Die Sozialarbeiterin weigerte sich, dies zu tun. Daraufhin wird die ausgefüllte und von den rumänischen Antragstellern bereits unterschriebene Erklärung handschriftlich durch die Sachbearbeiterin um den Vermerk ""illegales Zusatzeinkommen"" ergänzt. Es folgt keine Rücksprache mit den Klienten oder Klärung des Sachverhalts.
Quelle: Amaroforo