04.12.2023
Bezirk: Berlinweit
Mangelnde Barrierefreiheit im Schwimmbad
In den Berliner Bäderbetrieben ist es untersagt, dass Menschen mit Behinderungen ihre eigenen Hilfsmittel, wie bspw. einen Rollstuhl, nutzen. Stattdessen sollten die verfügbaren Hilfsmittel in der jeweiligen Schwimmanlage genutzt werden. In einem Schwimmbad gab es vor Ort sehr viele Barrieren, zudem stand nur ein hygienisch unzumutbarer Rollstuhl zur Verfügung.
Quelle: Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung