27.01.2026
Bezirk: Lichtenberg
Hakenkreuz an der Rummelsburger Bucht
Am Paul-und-Paula-Ufer wurde ein in weißer Farbe auf einen Mülleimer gesprühtes Hakenkreuz gemeldet.
Das Verwenden, Verbreiten oder öffentliche Zeigen eines Hakenkreuzes ist in Deutschland grundsätzlich eine Straftat nach § 86a StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird, da es ein verfassungswidriges Kennzeichen darstellt und verfassungsfeindliche Bestrebungen symbolisiert.
Quelle: Lichtenberger Register, Bürger*in
Begriffserklärungen:
Hakenkreuz
,
Verherrlichung und Verharmlosung des Nationalsozialismus