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27.01.2026   Bezirk: Lichtenberg

Hakenkreuz an der Rummelsburger Bucht


Am Paul-und-Paula-Ufer wurde ein in weißer Farbe auf einen Mülleimer gesprühtes Hakenkreuz gemeldet.

Das Verwenden, Verbreiten oder öffentliche Zeigen eines Hakenkreuzes ist in Deutschland grundsätzlich eine Straftat nach § 86a StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird, da es ein verfassungswidriges Kennzeichen darstellt und verfassungsfeindliche Bestrebungen symbolisiert.

Quelle: Lichtenberger Register, Bürger*in
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