04.08.2022
Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
Diskriminierung durch Soziale Wohnhilfe
Eine rumänische Familie mit Kleinkind ohne festen Wohnsitz stellt einen Antrag auf Unterbringung nach dem ASOG. Das zuständige Sozialamt lehnt den Antrag rechtswidrig ab. Die Sozialarbeiter*in, die die Familie begleitet, musste dem zuständigen Amtsleiter*in erklären, warum die Entscheidung seiner Kollegen rechtswidrig war.
Quelle: Amaro Foro e.V