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29.08.2019   Bezirk: Tempelhof-Schöneberg

Antrag nicht bearbeitet - Diskriminierung


Das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg verweigert die Annahme eines von einem rumänischen Staatsbürger gestellten Antrags auf ALG II. Laut § 20 Abs. 3 SGB X ist die Bundesagentur für Arbeit zur Annahme aller Anträge gesetzlich verpflichtet. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit antiziganistischen Vorurteilen zu dieser unrechtmäßigen Praxis.

Quelle: Amaro Foro e.V./ DOSTA - Dokumentationsstelle Antiziganismus
 
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