29.08.2019
Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
Antrag nicht bearbeitet - Diskriminierung
Das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg verweigert die Annahme eines von einem rumänischen Staatsbürger gestellten Antrags auf ALG II. Laut § 20 Abs. 3 SGB X ist die Bundesagentur für Arbeit zur Annahme aller Anträge gesetzlich verpflichtet. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit antiziganistischen Vorurteilen zu dieser unrechtmäßigen Praxis.
Quelle: Amaro Foro e.V./ DOSTA - Dokumentationsstelle Antiziganismus