01.12.2016
Bezirk: Treptow-Köpenick
Antiziganistischer motivierter Verstoß beim Jobcenter TK (4)
Einer Familie aus Rumänien wurde die Antragsannahme verweigert, mit der Begründung, dass ein Kontoauszug fehlt. Die Sachbearbeiterin weigerte sich den Begleitbrief zu lesen. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen SGB X, § 20 Abs. 3, wonach die Antragsannahme von inkompletten Anträgen nicht verweigert werden darf. Das ist wiederum eine systematische diskriminierende behördliche Praxis die massenhaft gegen Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die als Roma wahrgenommen werden stattfindet.
Quelle: Amaroforo e.V.