Antiziganistische Diskriminierung im Jobcenter Lichtenberg
Im Jobcenter Lichtenberg fand eine antiziganistische Diskriminerung im Bereich der Verweigerung von existenzsicherenden Leistungen statt. Dabei wurden die Leistungen für eine Familie eingestellt, da sie bestimmte Nachweise nicht erbracht hätten, die jedoch für den Anspruch nicht relevant waren. Die selektive und unverhältnismäßige Anforderung von Nachweisen stellt eine diskriminierende Praxis dar, die in das Muster antiziganistischen Rassismus fällt. Sie erschwert Roma-Familien den Zugang zu sozialen Leistungen und setzt sie unter Generalverdacht, anstatt eine faire und gleichberechtigte Antragsprüfung zu gewährleisten. Weitere Informationen liegen vor, werden jedoch zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht. Das Datum des Vorfalls wurde anonymisiert.