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07.02.2017   Bezirk: Neukölln

Unrechtmäßige Verweigerung der Antragsannahme in Nordneukölln


Einer Frau rumänischer Herkunft wurde bei der Familienkasse Neukölln die Annahme ihres Antrags verweigert. Dieses Vorgehen wird mit dem Fehlen des Formulars E 411 aus Rumänien begründet. Die Verweigerung der Antragsannahme ist unzulässig, da auch unvollständige Anträge angenommen werden müssen. Außerdem wird von der Klientin ein Formular verlangt, dass laut Gesetz über den Amtsweg abgefragt werden soll. Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die als Roma wahrgenommen werden, machen regelmäßig die Erfahrung, dass ihnen behördliche Dienstleistungen verweigert werden.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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