29.04.2019
Bezirk: Reinickendorf
Diskriminierende Leistungsverweigerung in Reinickendorf
Eine Frau rumänischer Herkunft sprach beim Sozialamt vor. Das Bezirksamt stellte ihr ein Schreiben aus, in dem es hieß: "Unterlagen, welche den Wohnungsverlust im EU-Land Rumänien belegen, liegen uns nicht vor. Wir sehen daher keinen Unterbringungsgrund." Mit dieser "Bestätigung zur Vorlage bei Dritten" wurde nach außen der Eindruck vermittelt, dass die Frau keinen Anspruch auf Unterbringung in einer Notunterkunft für Obdachlose nach dem Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung habe und "freiwillig obdachlos" sei. Bei diesem Fall handelt es sich um eine diskriminierende Verweigerung von Leistungen, wahrscheinlich aus antiziganistischer Motivation.
Quelle: Amaro Foro