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09.01.2015   Bezirk: Mitte

Ora et labora


Am Freitag, den 8. Januar 2015, wollte ein muslimischer Leiharbeiter seinen Gebetspflichten nachkommen. Dies wurde ihm vom Abteilungsleiter untersagt, obwohl der Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt worden wäre und die ausgefallene Arbeitszeit hätte nachgeholt werden können. Daraufhin blieb der Mann der Arbeit fern, was dazu führte, dass ihm gekündigt wurde.

Quelle: INSSAN - Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit
 
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