Jobcenter Neukölln verweigerte Antragsannahme
Ein Mann aus Rumänien sprach im Jobcenter Neukölln vor, um einen Antrag auf Leistungen nach SGB II zu stellen. Der zuständige Sachbearbeiter des Jobcenters weigerte sich, den Antrag des Mannes anzunehmen. Als Begründung führte der Sachbearbeiter an, dass das Jobcenter Neukölln nicht zuständig sei. Obwohl die Zuständigkeit des Jobcenters in diesem Fall nicht ausschlaggebend war und Behörden verpflichtet sind, Anträge anzunehmen, wurde dem rumänischen Mann die Abgabe seines Antrags verweigert. Das Handeln des Jobcenter-Mitarbeiters ist nur vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich, in denen besonders Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien immer wieder unterstellt wird, nur zur Erschleichung von Sozialleistungen nach Deutschland zu kommen.