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16.04.2018   Bezirk: Mitte

Rassistische Diskriminierung im Jobcenter-Schreiben


In einem Mitwirkungsschreiben des Jobcenters zwecks Bearbeitung eines Antrags auf ergänzende Leistungen nach SGB II wurde eine Familie rumänischer Herkunft aufgefordert, eine Freizügigkeitsbescheinigung und einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen vorzulegen. Die Freizügigkeitsbescheinigung ist Ende 2013 ersatzlos entfallen. Ferner bedürfen Unionsbürger*innen keiner Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, da die EU als sicherer Raum gilt. Die Familie war also mit Anforderung von nicht existierenden Unterlagen konfrontiert und verunsichert worden.

Quelle: Amaro Foro e.V.
 
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