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23.08.2026   Bezirk: Mitte

Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im Zoologischen Garten


Am Servicepoint des Zoologischen Gartens wurde einer Frau mit Schwerbehinderung zunächst der Zutritt mit ihrem medizinisch notwendigen Therapiedreirad verweigert. Obwohl sie ihren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ vorlegte, verlangte ein Mitarbeiter zusätzlich ein ärztliches Attest. Als die Frau den Umgang als diskriminierend bezeichnete, nannte der Mitarbeiter Diskriminierung ein „Zauberwort“ und zog ihren Hinweis damit ins Lächerliche. Erst nach einer längeren Diskussion und der Rücksprache mit einem Vorgesetzten wurde ihr der Zutritt gestattet. Auf ihre anschließende Beschwerde erhielt die Frau eine nicht zufriedenstellende Antwort des Zoos, die nicht konkret auf das Verhalten des Mitarbeiters einging und keine persönliche Entschuldigung des Mitarbeiters enthielt.

Quelle: Bürger*innenmeldung
Begriffserklärungen: Ableismus , Behindertenfeindlichkeit
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