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21.09.2017   Bezirk: Mitte

Antiziganistische Verweigerung der Übernahme der Geburtskosten einer Hochschwangeren durch Sozialamt


Einer im 9. Monat schwangeren Frau wurde der Antrag auf Übernahme der Kosten für die Geburt (Hilfen nach §23 SGB XII) verweigert, mit der Begründung, dass sie kein Deutsch spreche. Sie kam in Begleitung ihres Mannes. Das Paar spricht Rumänisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Türkisch, Englisch. Im Sozialamt wurden sie zwischen den verschiedenen Sachbearbeiter_innen hin und her geschickt und zum Schluss weggeschickt, da sie kein Deutsch sprechen.Den schriftlichen, deutsch verfassten Antrag wollte man nicht annehmen.

Quelle: Amaro Foro e.V.
 
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