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25.11.2016   Bezirk: Treptow-Köpenick

Antiziganistischer motivierter Verstoß beim Jobcenter TK (3)


Der Antrag auf Leistungen nach SGB II einer Familie aus Rumänien wurde unrechtmäßig zurück geschickt, mit der Begründung, dass es unvollständig sei. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen SGB X, § 20 Abs. 3, wonach die Antragsannahme von inkompletten Anträgen nicht verweigert werden darf. Das ist wiederum eine systematische diskriminierende behördliche Praxis die massenhaft gegen Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die als Roma wahrgenommen werden, stattfindet.

Quelle: Amaroforo e.V.
 
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