Diskriminierung von Roma im Jobcenter
Nachdem eine Kundin des Jobcenters Marzahn-Hellersdorf beim persönlichen Vorsprechen abgewiesen worden war, rief diese beim Jobcenter an. In seinem letzten Schreiben im Dezember 2017 hatte das Jobcenter die Einreichung von Krankenversicherungsnachweisen für die ganze Familie gefordert. Ursächlich dafür war aber nicht ein Versäumnis der Kundin, sondern ein interner Fehler des Jobcenters, weil die Familie dort fälschlicherweise eine Zeit lang mit jeweils zwei Versicherungsnummern registriert worden war. Darüber hinaus forderte das Jobcenter einen Nachweis darüber, dass die Frau auch weiterhin mit ihrem (verheirateten) Ehemann zusammenlebt. Dieser bezieht nicht Leistungen nach SGB II, sondern nach SGB XII (Sozialamt). Zur Weiterbewilligung von Leistungen ab Januar 2018 wurde zudem noch die Einreichung eines Gehaltsnachweises für Juli 2016 eingefordert. Darüber hinaus sollte die Frau noch einmal die bereits zuvor zweimal eingereichten Gehaltsnachweise für Juni 2017 bis Dezember 2017 erneut einreichen. Andernfalls könnten Leistungen nicht bewilligt werden. Weil am Tag der persönlichen Vorsprache der Kopierer im Jobcenter defekt war, wurde der Frau mitgeteilt, sie solle die Krankenversicherungsnachweise zu Hause kopieren und nochmal per Post schicken. Erst dann könne über den Anspruch entschieden werden. Dies wurde von der Mitarbeiterin auch so im internen Computerprotokoll des Jobcenters vermerkt. Die Familie mit behindertem Kind wohnt in einer Notunterkunft und ist auf die pünktliche Auszahlung der Kostenübernahme angewiesen, um nicht auf der Straße zu landen.