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25.04.2017   Bezirk: Neukölln

Kontoeröffnung in Nordneukölln verweigert


Einer Romni wird die Eröffnung eines Kontos verweigert. Die Sachbearbeiterin begründet die Entscheidung damit, dass die Frau noch keine deutsche Meldeadresse besitzt. Dieses Handeln ist nicht gesetzeskonform: Seit Juni 2016 sind Bankinstitute gesetzlich verpflichtet, jedem Verbraucher und jeder Verbraucherin, unabhängig vom Vorhandensein eines Wohnsitzes, ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Das Verhalten der Bank ist nur vor dem Hintergrund antiziganistischer Debatten verständlich, in denen als Roma wahrgenommenen Personen immer wieder kriminelle Handlungen, geschäftliche Unzuverlässigkeit und das Erschleichen von Leistungen unterstellt werden.

Quelle: Amaro Foro e. V.
 
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