15.08.2020
Bezirk: Reinickendorf
Arbeitsverlust (Kündigung) aufgrund von antimuslimischen Rassismus im Märkischen Viertel
Eine Mitarbeiterin einer Apotheke wurde durch eine Kollegin antimuslimisch diskriminiert. Darauf angesprochen, stritt die Kollegin den Sachverhalt ab und bezeichnete die Mitarbeiterin u.a. als zu empfindlich. Wenn die betroffene Mitarbeiterin ihre Erfahrungen mit rassistischen Kund:innen teilte, um Bestätigung zu finden, antwortete die Kollegin ebenfalls, sie solle "doch nicht so empfindlich sein". Einen Tag nachdem die betroffene Mitarbeiterin auf eine rassistische Äußerung einer Kundin reagiert hatte, wurde sie von ihrem Chef gekündigt mit der Bgeründung, sie gehe "zu grob" mit Kund:innen um. Als Beleg führte der Chef die Meinung besagter Kollegin an.
Quelle: Inssan e.V.