Transfeindliche Diskriminierung bei Unterkunftssuche
In einer Behörde in Berlin, die für die Unterbringung von obdachlosen Menschen zuständig ist, ereignete sich eine transfeindliche Diskriminierung. Eine Transfrau hatte im Frühjahr eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer mit drei Männern zugewiesen bekommen. Da die Frau sich dort nicht sicher fühlte, verließ sie die Einrichtung und zog es vor wohnungslos zu sein. Bei einem weiteren Versuch in der Behörde, eine andere Unterbringung zu erhalten, wurden der Frau Vorwürfe gemacht, dass sie das Zimmer mit den Männern abgelehnt hatte. Man wollte sie nicht mit anderen Frauen in einem Zimmer unterbringen. Nachdem eine begleitende Sozialarbeiterin nach dem Namen der Sachbearbeiterin fragte, wurde der Frau ein Einzelzimmer in einer Unterkunft zugewiesen.